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DATENSCHUTZ & AGB´s

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen
Benennung der verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle fuer die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

offtheproject GmbH
Moritz Mai
Sankt-Gallen-Ring 181
90431 Nuernberg


Die verantwortliche Stelle entscheidet allein oder gemeinsam mit anderen ueber die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. AE.).

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Nur mit Ihrer ausdruecklichen Einwilligung sind einige Vorgaenge der Datenverarbeitung moeglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit moeglich. Fuer den Widerruf genuegt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmaessigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberuehrt.

Recht auf Beschwerde bei der zustaendigen Aufsichtsbehoerde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstosses ein Beschwerderecht bei der zustaendigen Aufsichtsbehoerde zu. Zustaendige Aufsichtsbehoerde bezueglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenuebertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfuellung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushaendigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Uebertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Loeschung

Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft ueber Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfaenger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Loeschung dieser Daten. Diesbezueglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten koennen Sie sich jederzeit ueber die im Impressum aufgefuehrten Kontaktmoeglichkeiten an uns wenden.

SSL- bzw. TLS-Verschluesselung

Aus Sicherheitsgruenden und zum Schutz der Uebertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzt unsere Website eine SSL-bzw. TLS-Verschluesselung. Damit sind Daten, die Sie ueber diese Website uebermitteln, fuer Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschluesselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile.

Server-Log-Dateien

In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns uebermittelt. Dies sind:

- Besuchte Seite auf unserer Domain
- Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
- Browsertyp und Browserversion
- Verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- IP-Adresse

Es findet keine Zusammenfuehrung dieser Daten mit anderen Datenquellen statt. Grundlage der Datenverarbeitung bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfuellung eines Vertrags oder vorvertraglicher Massnahmen gestattet.

YouTube

Fuer Integration und Darstellung von Videoinhalten nutzt unsere Website Plugins von YouTube. Anbieter des Videoportals ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.

Bei Aufruf einer Seite mit integriertem YouTube-Plugin wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. YouTube erfaehrt hierdurch, welche unserer Seiten Sie aufgerufen haben.

YouTube kann Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persoenlichen Profil zuzuordnen, sollten Sie in Ihrem YouTube Konto eingeloggt sein. Durch vorheriges Ausloggen haben Sie die Moeglichkeit, dies zu unterbinden.

Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgeraet speichert. Cookies helfen uns dabei, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.

Einige Cookies sind “Session-Cookies.” Solche Cookies werden nach Ende Ihrer Browser-Sitzung von selbst geloescht. Hingegen bleiben andere Cookies auf Ihrem Endgeraet bestehen, bis Sie diese selbst loeschen. Solche Cookies helfen uns, Sie bei Rueckkehr auf unserer Website wiederzuerkennen.

Mit einem modernen Webbrowser koennen Sie das Setzen von Cookies ueberwachen, einschraenken oder unterbinden. Viele Webbrowser lassen sich so konfigurieren, dass Cookies mit dem Schliessen des Programms von selbst geloescht werden. Die Deaktivierung von Cookies kann eine eingeschraenkte Funktionalitaet unserer Website zur Folge haben.

Das Setzen von Cookies, die zur Ausuebung elektronischer Kommunikationsvorgaenge oder der Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwuenschter Funktionen (z.B. Warenkorb) notwendig sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und reibungslosen Bereitstellung unserer Dienste. Sofern die Setzung anderer Cookies (z.B. fuer Analyse-Funktionen) erfolgt, werden diese in dieser Datenschutzerklaerung separat behandelt.

Google Analytics

Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter des Webanalysedienstes ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Google Analytics verwendet "Cookies." Das sind kleine Textdateien, die Ihr Webbrowser auf Ihrem Endgeraet speichert und eine Analyse der Website-Benutzung ermoeglichen. Mittels Cookie erzeugte Informationen ueber Ihre Benutzung unserer Website werden an einen Server von Google uebermittelt und dort gespeichert. Server-Standort ist im Regelfall die USA.

Das Setzen von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um unser Webangebot und ggf. auch Werbung zu optimieren.

IP-Anonymisierung

Wir setzen Google Analytics in Verbindung mit der Funktion IP-Anonymisierung ein. Sie gewaehrleistet, dass Google Ihre IP-Adresse innerhalb von Mitgliedstaaten der Europaeischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens ueber den Europaeischen Wirtschaftsraum vor der Uebermittlung in die USA kuerzt. Es kann Ausnahmefaelle geben, in denen Google die volle IP-Adresse an einen Server in den USA uebertraegt und dort kuerzt. In unserem Auftrag wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports ueber Websiteaktivitaeten zu erstellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenueber uns zu erbringen. Es findet keine Zusammenfuehrung der von Google Analytics uebermittelten IP-Adresse mit anderen Daten von Google statt.

Browser Plugin

Das Setzen von Cookies durch Ihren Webbrowser ist verhinderbar. Einige Funktionen unserer Website koennten dadurch jedoch eingeschraenkt werden. Ebenso koennen Sie die Erfassung von Daten bezueglich Ihrer Website-Nutzung einschliesslich Ihrer IP-Adresse mitsamt anschliessender Verarbeitung durch Google unterbinden. Dies ist moeglich, indem Sie das ueber folgenden Link erreichbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Widerspruch gegen die Datenerfassung

Sie konnen die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die Erfassung Ihrer Daten bei zukuenftigen Besuchen unserer Website verhindert: Google Analytics deaktivieren.

Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklaerung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Auftragsverarbeitung

Zur vollstaendigen Erfuellung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben haben wir mit Google einen Vertrag ueber die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Demografische Merkmale bei Google Analytics

Unsere Website verwendet die Funktion “demografische Merkmale” von Google Analytics. Mit ihr lassen sich Berichte erstellen, die Aussagen zu Alter, Geschlecht und Interessen der Seitenbesucher enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern. Eine Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person ist nicht moeglich. Sie koennen diese Funktion jederzeit deaktivieren. Dies ist ueber die Anzeigeneinstellungen in Ihrem Google-Konto moeglich oder indem Sie die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics, wie im Punkt “Widerspruch gegen die Datenerfassung” erlaeutert, generell untersagen.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen offtheproject GmbH Stand: 13.05.2026 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf B2B-Leistungen im Bereich Filmproduktion, Videoproduktion, Content-Produktion, Social-Media-Content, Werbefilm, Recruitingfilm, Testimonialfilm, Website-Film, Konzeption, Strategie, Postproduktion und Agenturleistungen ausgerichtet. § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der offtheproject GmbH, Sankt-Gallen-Ring 181, 90431 Nürnberg, handelnd unter der Marke Startseitenfilm (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). 2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt. 4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und schriftliche Nebenabreden haben Vorrang vor diesen AGB. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Mängelanzeigen, Abnahmen, Freigaben, Fristsetzungen, Kündigungen oder Rücktrittserklärungen, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. § 2 Leistungsgegenstand 1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Strategie, Konzeption, Vorproduktion, Film- und Videoproduktion, Fotoproduktion, Postproduktion, Schnitt, Color Grading, Sounddesign, Motion Design, Social-Media-Content, Werbeanzeigen-Content, Website-Content, Recruiting-Content, Testimonial-Content, Produktionsberatung und verwandte Agenturleistungen. 2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einem gesonderten Leistungsumfang, einer Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung in Textform. 3. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Hierzu gehören insbesondere zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnittfassungen, zusätzliche Sprachversionen, Untertitel, Musikrecherche, Sprecherkosten, Modelkosten, Casting, Reisekosten, Locationkosten, Genehmigungen, Rohmaterialübergabe, Projektdateien, Werbeanzeigenbetreuung, Media-Budget, Veröffentlichungsmanagement oder sonstige Zusatzleistungen. 4. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere Umsatzsteigerungen, Leads, Reichweite, Klickzahlen, Conversion Rates, Buchungen, Bewerbungen oder Werbeerfolge, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Andernfalls schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die vereinbarte Produktions- oder Agenturleistung. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Dienstleister, Sprecher, Models, Cutter, Kameraleute, Designer, Tonmeister, Coloristen, KI-Tools, Softwareanbieter, Stockanbieter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. § 3 Vertragsschluss 1. Präsentationen, Webseiten, Preislisten, Social-Media-Inhalte, Werbeanzeigen, Broschüren und sonstige Leistungsdarstellungen des Auftragnehmers stellen kein bindendes Angebot dar, sondern sind freibleibend. 2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch beidseitige Unterzeichnung, durch ausdrückliche Beauftragung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Beauftragung zustande. 3. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Leistungen für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu beauftragen. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. § 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung 1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer vollständigen oder teilweisen Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt verlangen. 4. Eine übliche Zahlungsstruktur kann, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt ausgestaltet werden: * 50 % bei Beauftragung, * 40 % vor Drehbeginn oder vor Beginn der Hauptproduktion, * 10 % vor Übergabe der finalen Dateien oder nach Abnahme. 5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, finale, hochauflösende, nicht mit Wasserzeichen versehene oder zur Veröffentlichung geeignete Dateien herauszugeben, solange fällige Vergütungsansprüche nicht vollständig bezahlt sind. 6. Fahrtkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Locationkosten, Modelkosten, Sprecherkosten, Musiklizenzen, Stockmaterial, Genehmigungen, Requisiten, Setbau, externe Dienstleister, Expresszuschläge und sonstige Auslagen sind zusätzlich zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. 7. Zahlungen sind ohne Abzug fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. § 5 Zahlungsverzug, Leistungsaussetzung, Zurückbehaltungsrechte 1. Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung eine angemessene Mahnpauschale in Höhe von 7,50 EUR zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3. Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen, Lieferungen, Dreharbeiten, Schnittarbeiten, Korrekturen, Freigaben, Uploads, Veröffentlichungen, Projektübergaben und Nutzungsrechtseinräumungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. 4. Verzögert sich das Projekt wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Produktionszeiten mindestens um den Zeitraum des Verzugs sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen behaupteter Mängel, Geschmacksabweichungen, ausstehender Korrekturen oder sonstiger Einwendungen die Zahlung vollständig zu verweigern, sofern der Auftragnehmer eine im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung erbracht hat. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in angemessenem Umfang und nur wegen unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis. 6. Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag eingeräumt. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. § 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge, Zugangsdaten, Markenunterlagen, Logos, CI-Vorgaben, Briefings, Ansprechpartner, Freigaben, Produkte, Räumlichkeiten, Personen, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. 2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Logos, Marken, Musik, Bilder, Videos, Texte, Claims, Produkte, Testimonials, Personen, Drehorte, Räumlichkeiten und sonstigen Bestandteile frei von Rechten Dritter sind oder der Auftraggeber über die erforderlichen Rechte verfügt. 3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Vorgaben oder Materialien Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind. 4. Verzögerungen, Mehraufwand, Zusatzkosten oder Produktionsausfälle, die durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. 5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag auf Grundlage der vorhandenen Informationen fortzuführen, Fristen entsprechend zu verlängern, zusätzliche Kosten abzurechnen oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt. § 7 Produktionsablauf, Termine, Verschiebungen 1. Der Ablauf der Produktion richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Typische Projektphasen können sein: Strategie, Kick-off, Konzeption, Skript, Treatment, Storyboard, Vorproduktion, Drehplanung, Produktion, Postproduktion, Korrektur, Abnahme und finale Auslieferung. 2. Termine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Unverbindliche Zeitpläne dienen der Orientierung. 3. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätetes Feedback, Änderungswünsche, höhere Gewalt, Krankheit, Wetter, technische Ausfälle, fehlende Genehmigungen, Ausfall von Darstellern, Locations oder Dienstleistern entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. 4. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh-, Produktions-, Workshop-, Strategie- oder Besprechungstermin kurzfristig ab oder verschiebt ihn aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, Ausfallkosten, bereits entstandene Kosten und Mehraufwand abzurechnen. 5. Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber gelten, sofern nicht anders vereinbart, folgende Pauschalen: * weniger als 10 Werktage vor Termin: 25 % des auf den Termin entfallenden Auftragswerts, * weniger als 5 Werktage vor Termin: 50 % des auf den Termin entfallenden Auftragswerts, * weniger als 48 Stunden vor Termin: 75 % des auf den Termin entfallenden Auftragswerts, * am Produktionstag oder Nichterscheinen: 100 % des auf den Termin entfallenden Auftragswerts. 6. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. § 8 Feedback, Korrekturschleifen, Änderungswünsche 1. Im vereinbarten Preis ist, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, eine Korrekturschleife enthalten. 2. Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und Konzepts, beispielsweise kleinere Schnittanpassungen, Austausch einzelner Einstellungen, Anpassung von Texteinblendungen, kleinere Ton- oder Farbkorrekturen oder vergleichbare Änderungen. 3. Nicht von einer inkludierten Korrekturschleife umfasst sind insbesondere: * Konzeptänderungen nach Freigabe, * neue oder geänderte Skripte nach Produktionsbeginn, * Stilwechsel, * Änderung der Zielgruppe oder Kernbotschaft, * zusätzliche Drehtage, * Nachdrehs, * neue Sprecher, * neue Musikrecherche nach bereits erfolgter Auswahl, * zusätzliche Sprachversionen, * zusätzliche Formate, * zusätzliche Längenfassungen, * umfangreiche Re-Edits, * Änderungen aufgrund nachträglich geänderter Vorstellungen des Auftraggebers, * Änderungen an bereits freigegebenen Projektphasen. 4. Weitergehende Korrekturen, Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet, sofern nicht vorab ein gesondertes Angebot vereinbart wird. 5. Feedback des Auftraggebers hat gesammelt, eindeutig, widerspruchsfrei und in Textform zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mehrfach verstreutes, widersprüchliches oder unvollständiges Feedback verschiedener Ansprechpartner ohne Klärung umzusetzen. 6. Benennt der Auftraggeber mehrere Ansprechpartner, hat er einen entscheidungsbefugten Hauptansprechpartner zu bestimmen. Freigaben, Feedback oder Änderungswünsche dieses Hauptansprechpartners gelten als verbindlich. 7. Gibt der Auftraggeber nach Übersendung eines Zwischenstands, Entwurfs, Schnitts, Konzepts, Skripts, Storyboards oder finalen Werks nicht innerhalb von 7 Kalendertagen Feedback, gilt der jeweilige Stand als inhaltlich freigegeben, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übersendung auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 8. Nach erfolgter Freigabe einer Projektphase sind Änderungen an dieser Projektphase kostenpflichtig, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen. § 9 Abnahme und automatische Abnahme 1. Soweit die Leistung des Auftragnehmers ein Werk darstellt, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde. 2. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Werk oder einen abnahmefähigen Zwischenstand digital zur Prüfung bereit, beispielsweise per Link, Download, Videokonferenz, Präsentation, Cloud-Freigabe oder E-Mail. 3. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder wesentliche, konkret bezeichnete Mängel in Textform mitzuteilen. 4. Das Werk gilt als abgenommen, wenn: * der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt, * der Auftraggeber das Werk veröffentlicht, nutzt, an Dritte weitergibt, in Werbeanzeigen einsetzt, auf Webseiten oder Social Media hochlädt oder sonst produktiv verwendet, * der Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel in Textform rügt, * der Auftraggeber lediglich Geschmacksfragen, neue Wünsche, Konzeptänderungen oder nicht vereinbarte Zusatzleistungen geltend macht, * der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe eines wesentlichen Mangels verweigert. 5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der vereinbarten Korrekturschleife oder Nacherfüllung beseitigt. 6. Als Mangel gelten nur Abweichungen von der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit. Subjektive Geschmacksabweichungen, geänderte Vorstellungen, nachträgliche Strategiewechsel, interne Meinungsänderungen beim Auftraggeber oder nicht vereinbarte Erwartungen stellen keinen Mangel dar. 7. Nach Abnahme ist die vereinbarte Vergütung vollständig fällig, soweit sie nicht bereits zuvor fällig war. Weitere Änderungen nach Abnahme sind kostenpflichtig, sofern sie nicht auf einem berechtigten Mangel beruhen. § 10 Lieferung, Dateien, Rohmaterial, Projektdateien 1. Die Lieferung erfolgt digital, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferform vereinbart ist. 2. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Übergabe der final vereinbarten Ergebnisse in den vereinbarten Ausgabeformaten. 3. Rohmaterial, unbearbeitetes Footage, Projektdateien, offene Schnittdateien, After-Effects-Dateien, DaVinci-Projekte, Premiere-Pro-Projekte, Audiodateien, Arbeitsdateien, LUTs, Presets, Skriptnotizen, Konzepte, interne Dokumente, nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände und sonstige Produktions- oder Arbeitsmaterialien werden nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und vergütet wurde. 4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsdateien, Rohmaterial und Projektdaten nach Abschluss des Projekts zu archivieren oder zu löschen. Eine dauerhafte Archivierung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 5. Wünscht der Auftraggeber nach Projektabschluss erneute Bereitstellung, Re-Export, Formatänderung, Archivsuche, Datenwiederherstellung oder Anpassung, kann der Auftragnehmer hierfür eine gesonderte Vergütung verlangen. § 11 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Referenznutzung 1. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstige Verwertung durch den Auftraggeber ist bis zur vollständigen Zahlung nicht gestattet, sofern der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich zustimmt. 2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte am final abgenommenen Werk. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Unternehmenszwecke, insbesondere Website, Social Media, Präsentationen und organische Eigenwerbung. 3. Eine Nutzung für bezahlte Werbekampagnen, TV, Kino, Out-of-Home, Messen, internationale Kampagnen, Weiterverkauf, Lizenzierung an Dritte, Bearbeitung durch Dritte oder sonstige erweiterte Nutzungsarten ist nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rohmaterial, Projektdateien, offene Dateien, Konzepte, Treatments, Skripte, Layouts oder nicht ausgewählte Entwürfe zu nutzen, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 5. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die erstellten Arbeiten, Ausschnitte, Behind-the-Scenes-Materialien, Making-ofs, Screenshots, Logos und Projektdaten als Referenz für Eigenwerbung, Portfolio, Webseite, Social Media, Pitchdecks, Wettbewerbe und Präsentationen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vorab aus wichtigem Grund in Textform widerspricht oder eine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht. 6. Der Auftragnehmer darf auf branchenübliche Weise als Urheber, Produzent oder Agentur genannt werden, soweit dies praktikabel und branchenüblich ist. § 12 Drittmaterial, Musik, Stock, KI und Rechte Dritter 1. Werden Musik, Stockmaterial, Schriften, Sprecher, Models, Locations, KI-generierte Inhalte, Software, Plugins oder sonstige Drittleistungen eingesetzt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. 2. Der Auftragnehmer überträgt an Drittmaterial nur diejenigen Rechte, die er selbst vom jeweiligen Rechteinhaber erhalten hat und an den Auftraggeber weitergeben darf. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Nutzungsart mitzuteilen, insbesondere ob die Inhalte organisch, als bezahlte Werbung, international, auf bestimmten Plattformen, in TV/Kino/Out-of-Home oder dauerhaft eingesetzt werden sollen. 4. Entstehen wegen nachträglicher Ausweitung der Nutzung zusätzliche Lizenzkosten, trägt diese der Auftraggeber. 5. Bei Einsatz von KI-Tools kann der Auftragnehmer keine weitergehenden Rechte garantieren, als nach den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter eingeräumt werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass bei KI-generierten Inhalten technische, rechtliche und gestalterische Besonderheiten bestehen können. 6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf Vorgaben, Materialien, Prompts, Produkte, Marken, Aussagen, Claims oder Freigaben des Auftraggebers beruhen. § 13 Gewährleistung, Mängelrechte 1. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung der vereinbarten Leistung nach Maßgabe des Angebots und der freigegebenen Projektgrundlagen. 2. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb der Abnahmefrist, konkret und nachvollziehbar in Textform zu rügen. 3. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art der Nacherfüllung bestimmt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen. 4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie berechtigt verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB zu. 6. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Abnahme. 7. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie oder gesetzlich zwingender Haftung. § 14 Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 4. Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge, Reichweitenverluste, Plattformänderungen, Algorithmusänderungen, Sperrungen durch Plattformen, Ablehnung von Werbeanzeigen, Umsatzausfälle, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, sofern nicht zwingend gesetzlich gehaftet wird. 5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. § 15 Laufzeit, Kündigung, vorzeitige Beendigung 1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. 2. Ein auf bestimmte Dauer geschlossener Vertrag, insbesondere ein Laufzeitvertrag, Retainer, Monatsvertrag, Produktionspaket, Content-Paket oder sonstiger Vertrag mit fester Mindestlaufzeit, ist während der vereinbarten Laufzeit ordentlich nicht kündbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber nicht bereits deshalb vor, dass sich dessen Budget, interne Prioritäten, Marketingstrategie, Personalstruktur, Geschäftsmodell, Geschmack, Bedarf oder wirtschaftliche Situation verändert. 4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig oder beendet er das Projekt aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit geschuldeten Vergütung verpflichtet, abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit eine Anrechnung gesetzlich zwingend erforderlich ist. 5. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten, geblockte Produktionszeiten, gebuchte Dienstleister, angefallene Kosten, Vorproduktion, Konzeption, Strategie, Projektmanagement, Drehplanung, Kreativleistungen, Set-up-Leistungen, Beratungsleistungen und sonstiger Aufwand sind in jedem Fall zu vergüten. 6. Soweit der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht fortführen möchte, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach eigener Wahl anbieten, noch nicht abgerufene, aber bereits vergütungspflichtige Leistungen innerhalb eines angemessenen Nachabrufzeitraums als Leistungsguthaben abzurufen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Auszahlung, Rückerstattung oder Umwandlung in Geld besteht nicht. 7. Der Nachabrufzeitraum beträgt, sofern nicht anders vereinbart, maximal 3 Monate ab dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende oder ab dem Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Nicht innerhalb dieses Zeitraums abgerufene Leistungen verfallen ersatzlos, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor in Textform auf den drohenden Verfall hingewiesen und eine angemessene letzte Abruffrist gesetzt hat. 8. Alternativ kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach eigener Wahl ermöglichen, noch offene Leistungen gebündelt oder vorgezogen abzurufen, soweit dies organisatorisch, produktionstechnisch und kapazitätsseitig zumutbar ist. Ein Anspruch auf sofortige, gebündelte oder vorgezogene Leistungserbringung besteht nur, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zustimmt. 9. Nicht genutzte monatliche Leistungen, Kontingente, Drehtage, Schnittstunden, Beratungsstunden, Content-Pakete oder sonstige Leistungskontingente können nicht eigenmächtig vom Auftraggeber zurückbehalten, mit Zahlungen verrechnet oder in Geld umgewandelt werden. Eine Übertragung in Folgemonate ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftragnehmer dem in Textform zustimmt. 10. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug oder verletzt er wesentliche Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die vereinbarte Laufzeit bleibt hiervon unberührt, soweit die Aussetzung auf Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers beruht. 11. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. § 16 Vertraulichkeit 1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, interne Daten, Strategien, Konzepte, Skripte, Kampagnen, Preise, Kundendaten, Zugangsdaten und sonstige nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. 2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. 3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort. § 17 Datenschutz 1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. 2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. 3. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. 4. Cookie-, Tracking- oder Marketing-Einwilligungen erfolgen nicht über diese AGB, sondern über gesonderte Einwilligungsmechanismen, soweit gesetzlich erforderlich. § 18 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. 3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die betreffende Regelung ist nur im Umfang ihrer Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit betroffen. 4. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, sind die Parteien verpflichtet, anstelle der betroffenen Regelung eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. 5. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. 6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.